Start Aktuelles Die Reform der Grundsteuer wird konkret!
14.01.2022 | Kategorie: Rund um Schleich & Haberl
Die Reform der Grundsteuer wird konkret!

Zum 01. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten, erste Maßnahmen dazu müssen bereits 2022 ergriffen werden.

Zielsetzung der Reform ist, die Grundsteuer unbürokratischer, fairer und verfassungsfest zu machen. Die meisten Bundesländer gehen dabei einen einheitlichen Weg. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke) weichen die Länder Saarland und Sachsen lediglich bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden hingegen ein eigenes Grundsteuermodell an.

Im ersten Schritt wird eine sog. Hauptfeststellung in 2022 stattfinden. Hier werden die neuen Grundsteuerwerte festgelegt, die dann ab 2025 gelten.
Wichtig: Sie müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

Die Länder werden die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützen.

Näheres dazu finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html