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VERTRAGLICHE ECKDATEN

Immobilien als Kapitalanlage

Wenn Sie über Immobilien als Kapitalanlage nachdenken, macht Ihnen Schleich & Haberl Ihre Kaufentscheidung leicht: Bei unseren Wohnimmobilien stehen Nachhaltigkeit und Komfort für Sie im Vordergrund. Durch unser Gemeinschaftskonzept und unsere Verwaltung können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Der Kaufvertrag:

  • Bauträgerkaufvertrag, Gewährleistung nach BGB
  • Kaufpreiszahlung bei Bezugsfertigkeit
     

Die Verwalterverträge:

  • WEG-Verwaltung: u. a. Abhalten der Eigentümerversammlungen, Erstellen der Wirtschaftspläne und Abrechnungen, Buchhaltung, Objektpflege
  • Miet-/Pachtverwaltung: Miet-/Pachtauszahlung, Miet-/Pachtanpassungsprüfung, Betriebskostenabrechnung
     

Die Nutzung:

  • Wohnwirtschaftliche Nutzung (Vermietung)
     

Die Mietverträge in Wohnimmobilien:

  • Die Mietverträge zwischen der Eigentümergemeinschaft (WEG) und den Mietern sind unbefristet. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  • Die Mieten sind ortsüblich und werden dem Markt angepasst.
  • Die Mieter zahlen alle Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung.
  • Innerhalb der Wohnung ist der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.
  • Die Bonität jedes Mietinteressenten wird überprüft. Mieter haben eine Mietkaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu hinterlegen.
     

Die Mietzahlungen:

  • Monatliche Auszahlung ab dem siebten Monat an die Eigentümer, inklusive „Leerstandspuffer“
  • Jährliche Abrechnung der Mietergebnisse

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