Vertragliche Eckdaten

Wenn Sie über Immobilien als Kapitalanlage nachdenken, macht Ihnen Schleich & Haberl Ihre Kaufentscheidung leicht: Bei unseren Wohnimmobilien stehen Nachhaltigkeit und Komfort für Sie im Vordergrund. Durch unser Gemeinschaftskonzept und unsere Verwaltung können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Der Kaufvertrag:
- Bauträgerkaufvertrag, Gewährleistung nach BGB
- auf Wunsch Kaufpreiszahlung nach Bezugsfertigkeit
Die Verwalterverträge:
- WEG-Verwaltung: u. a. Abhalten der Eigentümerversammlungen, Erstellen der Wirtschaftspläne und Abrechnungen, Buchhaltung, Objektpflege
- Miet-/Pachtverwaltung: Miet-/Pachtauszahlung, Miet-/Pachtanpassungsprüfung, Betriebskostenabrechnung
Die Nutzung:
- Wohnwirtschaftliche Nutzung (Vermietung)
Die Mietverträge in Wohnimmobilien:
- Die Mietverträge zwischen der Eigentümergemeinschaft (WEG) und den Mietern sind unbefristet. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Mieten sind ortsüblich und werden dem Markt angepasst.
- Die Mieter zahlen alle Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung.
- Innerhalb der Wohnung ist der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.
- Die Bonität jedes Mietinteressenten wird überprüft. Mieter haben eine Mietkaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu hinterlegen.
Die Mietzahlungen:
- Monatliche Auszahlung ab dem siebten Monat an die Eigentümer, inklusive „Leerstandspuffer“
- Jährliche Abrechnung der Mietergebnisse
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